Wechselwiesenmischung mit mind. 70% biologischen Komponenten und max 30% konventionellen Komponenten, welche sich auf der allgemeinen Ausnahmegehnemigungsliste für biologisches Saatgut der AGES befindet.
Diese universelle Wiesengrün Mischung kann ohne Ansuchen, an die Kontrollstelle, für den biologischen Landbau verwendet werden.