Nachsaatmischung mit mind. 70% biologischen Komponenten und max 30% konventionellen Komponenten, welche sich auf der allgemeinen Ausnahmegehnemigungsliste für biologisches Saatgut der AGES befindet.
Diese universelle Wiesengrün Mischung kann ohne Ansuchen, an die Kontrollstelle, für den biologischen Landbau als auch zur Neuanlage verwendet werden.