Nachsaatmischung ST19-B

Nachsaatmischung mit mind. 70% biologischen Komponenten und max 30% konventionellen Komponenten, welche sich auf der allgemeinen Ausnahmegehnemigungsliste für biologisches Saatgut der AGES befindet.

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Praxistipp

Diese universelle Wiesengrün Mischung kann ohne Ansuchen, an die Kontrollstelle, für den biologischen Landbau als auch zur Neuanlage verwendet werden.

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